
I. Ziel
Ziel dieser Datenschutzstandards für persönliche Bewerberdaten ("Standards")
ist es, eine angemessene und konsistente Absicherung für die Handhabung
von Bewerberdaten durch GE Unternehmen zu schaffen.
Die durch Sie mit der Bewerbung für eine Tätigkeit bei GE übermittelten persönlichen
Daten (nachfolgend als "Bewerberdaten" oder "Daten" bezeichnet)
werden ausschließlich im Rahmen des Einstellungsverfahrens verwendet
und in Übereinstimmung mit den nachfolgend beschriebenen GE-Standards
für Bewerberdaten und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerberdaten bestätigen Sie und sind damit einverstanden,
dass:
- Sie die GE-Standards gelesen haben;
- GE die Bewerberdaten im Einstellungsverfahren - wie in den Standards beschrieben
- verwenden darf, und
- die Bewerberdaten
in Übereinstimmung mit den GE-Standards weltweit versandt
werden dürfen.
Ihr Einverständnis ist für eine Teilnahme am Einstellungsverfahren erforderlich. Erklären Sie sich nicht einverstanden, dann
klicken Sie auf die Schaltfläche "x" in der rechten unteren
Ecke und das Einstellungsverfahren wird beendet.
Diese Standards sind, soweit nicht anderweitig genannt, nicht Bestandteil eines
Anstellungsvertrages, der erfolgreichen Kandidaten angeboten wird.
II. Umfang
Diese Standards gelten für alle GE Unternehmen, die Bewerberdaten verarbeiten.
Der Begriff Verarbeitung bezieht sich auf einen beliebigen vollständig
oder teilweise automatisierten Vorgang, der auf Bewerberdaten ausgeführt
wird (z.B. Sammeln, Aufzeichnen, Strukturieren, Speichern, Ändern,
Nutzen, Veröffentlichen solcher Daten).
Bewerberdaten sind identifizierbare Informationen über Ihre Person, die
Sie oder jemand anders (an Ihrer oder GE’s Stelle) im Rahmen einer
Bewerbung für eine Stelle bei GE zur Verfügung stellen.
Diese Standards gelten nicht für anonyme Daten, sowie in Fällen, in denen Pseudonyme
verwendet werden. Daten gelten als anonym,
wenn die entsprechende Person nicht mehr identifizierbar oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten oder Arbeit identifizierbar
ist. Bei der Verwendung von Pseudonymen werden
Namen oder andere persönliche Merkmale so ersetzt, dass die Identifizierung
einzelner Personen entweder unmöglich oder zumindest erheblich schwieriger
ist.Sind Daten nicht mehr anonym
(d.h. sind einzelne Personen wieder identifizierbar) oder lassen die
verwendeten Pseudonyme die Identifizierung einzelner Personen zu, gelten
diese Standards wieder.
III. Anwendung
der vor Ort geltenden rechtlichen Bestimmungen
Diese Standards stellen einen allgemeinen Mindeststandard für jedes GE Unternehmen
im Hinblick auf den weltweiten Schutz von Bewerberdaten dar. GE
erkennt an, dass manche Gesetze strengere Anforderungen als die in
diesen Standards beschriebenen stellen. GE Unternehmen handhaben Bewerberdaten unter Beachtung der
rechtlichen Bestimmungen, die an dem Ort gelten, an dem die Bewerberdaten
verarbeitet werden. Bietet das vor
Ort geltende Recht einen geringeren Schutz von Bewerberdaten als den
durch diese Standards gebotenen, gelten die Anforderungen der Standards.
IV. Grundsätze
zur Verarbeitung von Bewerberdaten
GE respektiert Ihr Recht auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und Interessen
und beachtet bei der Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten folgende Grundsätze:
- Die
Daten werden fair und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Die Daten werden ausschließlich für näher bestimmte, zulässige
Zwecke gesammelt und nicht auf eine Weise weiterverarbeitet,
die diesen Zwecken nicht
entspricht.
- Die Datenerhebung erfolgt
in einem dem Zweck angemessenen Umfang und geht nicht über
das erforderliche Maß hinaus. Beispielsweise können Daten
anonymisiert werden, wo dies möglich und angemessen erscheint. Dies
hängt ab von der Art der Daten und den mit der beabsichtigten
Verwendung verbundenen Risiken.
- Die Daten sind genau und werden gegebenenfalls aktualisiert. Es
werden angemessene Schritte unternommen, um falsche oder unvollständige
Bewerberdaten zu korrigieren.
- Die Daten werden nicht
länger gespeichert, als es der Zweck, zu dem sie gesammelt
und verarbeitet werden, erfordert.
- Die Daten werden unter Beachtung der Rechte des Einzelnen verarbeitet (wie
in diesen Standards beschrieben oder vom Gesetz gefordert).
- Es werden angemessene
technische, physische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz
vor unbefugtem Zugang, illegaler Verarbeitung, Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung der Daten getroffen.
V. Datenerfassung
Sie können für die Übermittlung Ihrer Bewerberdaten an GE unterschiedliche
Methoden nutzen: (a) E-Mail oder direkte Übergabe an einen GE-Repräsentanten;
(b) Online-Einspeisung durch einen Serviceanbieter in eine elektronische
Datenbank in den USA, auf die das GE-Personal Zugriff hat, oder (c)
die GE-Bewerbungsformulare.
Mit Ihrem Einverständnis oder in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen kann
GE gelegentlich weitere Informationen sammeln.GE sammelt beispielsweise Ihre Rückmeldungen und Meinungen (z.B. in Form
von Umfragen) zu geschäftlichen Zwecken, etwa zur Verbesserung von
Arbeitsabläufen. Die Teilnahme an
solchen Umfragen erfolgt freiwillig. Die Ablehnung der Teilnahme
ist nicht mit negativen Konsequenzen verbunden. Diese
Standards gelten für alle weiteren Informationserhebungen, einschließlich
solcher aus Umfragen.
VI. Zwecke
der Verarbeitung von Bewerberdaten und Zugriff
GE und GE Unternehmen verarbeiten Bewerberdaten nur zu zulässigen personalwirtschaftlichen
Zwecken. Die Verarbeitung erfolgt
unter Einhaltung der entsprechenden Einschränkungen und geltenden rechtlichen
Bestimmungen. Folgende Zwecke gelten
als zulässig:
Identifizieren und/oder Einschätzen von Bewerbern für Stellen bei GE; Treffen
einer Entscheidung über die Einstellung einer Person; Aufrechterhalten
einer Buchführung über Einstellungspraktiken; Analyse von Einstellungsvorgang
und -ergebnissen sowie Durchführen von Hintergrundrecherchen, soweit
gesetzlich gestattet (die "Zwecke").
Verarbeitet ein GE Unternehmen Ihre Bewerberdaten zu anderen als den oben genannten
Zwecken, werden Sie über den Umfang der Verwendung sowie die Empfänger
der Daten in Kenntnis gesetzt.
Der Zugriff und die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch Personen, die am
Einstellungsverfahren bei GE beteiligt sind und die einen legitimen
Grund für den Zugriff sowie die Verarbeitung besitzen.
VII. Arten
von Bewerberdaten
Bewerberdaten umfassen:
- Familienstand des Kandidaten
- Frühere
Arbeitsverhältnisse
- Aus- und Fortbildung
- Entlohnung
- Feedback des Arbeitgebers
- Daten aus dem Online-Fragebogen
- Kontaktinformationen des Bewerbers
- vorherige Wohnsitze oder Namen des Bewerbers
- weitere Angaben des Bewerbers (z.B. Begleitschreiben)
- Führerscheinnummer, sofern für
die Stelle erforderlich
- Referenzen
- polizeiliches Führungszeugnis
(falls gesetzlich gestattet)
VIII. Sonderkategorien
von Daten
Sollte ein GE Unternehmen Sonderdaten (z.B. Informationen über Rasse
oder ethnische Herkunft, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit,
Krankengeschichte oder polizeiliches Führungszeugnis) erfassen müssen,
wird die betroffene Person über eine solche Erfassung und Verarbeitung
informiert. Falls dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
wird die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen bezüglich der Verarbeitung
sowie insbesondere der Übertragung solcher Daten an Dritte eingeholt. Angemessene
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (z.B. physische Sicherheitsgeräte,
Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkung) werden abhängig von der Art
der Daten und den mit der beabsichtigten Verwendung verbundenen Risiken
zur Verfügung gestellt.
IX. Sicherheit
und Vertraulichkeit
GE Unternehmen sind bestrebt, angemessene technische, physische und organisatorische
Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zugang, illegaler Verarbeitung,
Verlust, Beschädigung oder unbefugter Zerstörung der Daten zu treffen.
Sicherheit von Geräten und Daten
Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Bewerberdaten durch Dritte außerhalb
von GE werden alle elektronischen Bewerberdaten auf Systemen gespeichert,
die durch sichere Netzwerkarchitekturen mit Firewalls und Eindringschutz
ausgestattet sind. Von den Servern, auf denen die Bewerberdaten gespeichert
sind, werden regelmäßige "Backups" erstellt (d.h., die Daten
werden auf einem separaten Datenträger gespeichert), um die nachteiligen
Folgen einer unabsichtlichen Löschung oder Zerstörung der Daten zu
vermeiden. Die Server befinden sich
in Räumlichkeiten mit umfangreichen Sicherheits-, Brandmeldungs- und
Brandbekämpfungssystemen.
Zugriffssicherheit
GE Unternehmen beschränken den Zugriff auf solche internen Systeme, auf denen
Bewerberdaten gespeichert werden, auf eine ausgewählte Gruppe befugter
Benutzer, die über einen eindeutigen Benutzernamen und ein Kennwort
Zugriff auf diese Systeme erhalten. Der Zugriff auf Bewerberdaten
ist solchen Personen lediglich zum Zweck der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgabe
gestattet (z.B. benötigt ein Personalleiter die Kontaktinformationen
des Bewerbers, um ein Vorstellungsgespräch zu planen). Die
Einhaltung dieser Bestimmungen wird außerdem von Dritten verlangt,
die auf bestimmte Bewerberdaten zugreifen (siehe Abschnitt XI: Übertragen
von Daten).
Schulung
GE wird Schulungen abhalten zu den zulässigen und vorgesehenen Zwecken der
Verarbeitung von Bewerberdaten, der Notwendigkeit, Daten zu schützen
und zu aktualisieren, sowie der Notwendigkeit, die Vertraulichkeit
der Daten zu gewährleisten, auf die Angestellte Zugriff haben. Befugte Benutzer werden diese Standards beachten.
GE Unternehmen werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen
Disziplinarmaßnahmen
ergreifen, falls Bewerberdaten auf eine Weise erfasst, verarbeitet
oder verwendet werden, die den Anforderungen dieser Standards widerspricht.
X. Rechte
der Bewerber bezüglich ihrer Daten
Jede betroffene Person kann anfragen, welche Bewerberdaten über sie durch ein
GE Unternehmen gespeichert oder verarbeitet werden. Sie
erhalten Zugriff auf Bewerberdaten im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen Ihres Heimatlandes, unabhängig vom Standort
der Datenverarbeitung und -speicherung. GE Unternehmen, die solche
Daten verarbeiten, werden Ihnen diesen Zugriff entweder direkt oder über ein anderes GE Unternehmen gewähren. Senden Sie eine schriftliche Anfrage auf Zugriff an:
Human Resources Data Protection Administrator
3135 Easton Turnpike
Mail Drop W2G
Fairfield, CT 06828
Die Bewerberdaten werden Ihnen für einen angemessenen Zeitraum zugänglich gemacht
und GE wird Sie vorab informieren, zu welchen Zeiten Sie die Bewerberdaten
einsehen können.
Sie können sich auch an den Human Resources Data Protection Administrator wenden,
wenn Sie Fragen zu diesen Standards bzw. Ihren Bewerberdaten haben
oder Ihr Einverständnis zurückziehen möchten. Bitte wenden Sie sich nur aus den oben genannten
Gründen an den Administrator.
Schreiben anderen Inhalts werden nicht beantwortet.
Werden Zugriff oder Richtigstellung verweigert, wird Ihnen der Grund für die
Verweigerung mitgeteilt. Außerdem wird die Anfrage und der Grund der
Verweigerung schriftlich festgehalten.
Wenn Sie nachweisen können, dass der Zweck, zu dem die Daten verarbeitet werden,
nicht mehr zulässig oder angemessen ist, werden die Daten gelöscht,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollten Bewerberdaten ungenau oder unvollständig sein, können Sie um eine Änderung
der Daten bitten, indem Sie einen neuen Lebenslauf mit den aktualisierten
Informationen (z.B. neuer Anschrift oder geändertem Namen) einsenden.
Außerdem können Sie eine E-Mail an CHR.webmaster@corporate.ge.com senden,
um Ihr Einverständnis zurückzuziehen.
XI. Übertragen
von Daten
Übertragung
an andere GE Unternehmen:
GE bemüht sich um einen konsistenten und angemessenen Schutz der Bewerberdaten,
die von GE Unternehmen verarbeitet und/oder zwischen diesen übertragen
werden. Eine Übertragung von Bewerberdaten an ein anderes
GE Unternehmen wird als Übertragung zwischen zwei unterschiedlichen
juristischen Personen angesehen. Dies bedeutet, dass auch in solchen "gruppeninternen" Fällen
eine Datenübertragung nur ausgeführt werden darf, wenn die rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind und:
- die Übertragung auf einem eindeutigen geschäftlichen Bedürfnis
basiert;
- der Empfänger entsprechende Datensicherheit gewährleistet
und
- der Empfänger die Einhaltung dieser Standards für die Übertragung und spätere
Verarbeitung gewährleistet.
Übertragung an dritte Personen:
- Ausgewählte
dritte Parteien: Es ist manchmal erforderlich,
dass GE Unternehmen Bewerberdaten an ausgewählte Dritte weitergeben,
die in ihrem Namen Einstellungsdienste durchführen. Diese
dritten Parteien dürfen die Daten im Rahmen der Anweisungen
durch GE Unternehmen verarbeiten oder Entscheidungen bezüglich
der Daten im Rahmen der Bereitstellung ihrer Dienstleistung
treffen. In beiden Fällen wählen GE Unternehmen zuverlässige Anbieter
aus, die im Rahmen eines Vertrags oder einer anderen rechtlich bindenden
Vereinbarung Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um einen angemessenen
Schutz zu gewährleisten. GE Unternehmen
fordern von externen Anbietern, dass sie mit diesen Standards
arbeiten, oder bei der Handhabung von Bewerberdaten dieselben
Schutzmaßnahmen
wie GE ergreifen. Solche ausgewählten
dritten Parteien haben Zugriff auf Bewerberdaten für den Zweck der
Durchführung der Dienstleistungen, die im entsprechenden
Vertrag angegeben sind. Ist ein GE Unternehmen der Meinung,
dass ein Anbieter diese Verpflichtungen missachtet, werden
sofort entsprechende Maßnahmen
ergriffen.
- Andere dritte Parteien: Es ist in folgenden Fällen
eventuell erforderlich, dass GE Unternehmen bestimmte Bewerberdaten
an andere dritte Parteien weitergeben: (1) im Rahmen einer gesetzlichen
Verpflichtung (z.B. an Steuer- und Sozialversicherungsbehörden);
(2) zum Schutz der Rechte von GE (z.B. zur Verteidigung in
einem Rechtsstreit) oder (3) in einem Notfall, wenn die Gesundheit
oder
Sicherheit eines Bewerbers in Gefahr ist (z.B. im Brandfall).
XII. Direktmarketing
Ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Bewerbers geben GE Unternehmen
Bewerberdaten nicht an Personen außerhalb von GE weiter, um den Bewerbern
Produkte oder Dienstleistungen zur persönlichen oder familiären Nutzung
("Direktmarketing") anzubieten.
Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten nur für Kontaktinformationen,
die im Rahmen der Bewerbung für eine Stelle bei GE gesammelt wurden. Für
Kontaktinformationen, die im Zusammenhang mit einer Verbraucher- oder
Kundenbeziehung gesammelt wurden, gelten sie nicht.
XIII. Automatisierte
Entscheidungen
In manchen Ländern gelten Bestimmungen für automatisierte Entscheidungen, also
Entscheidungen über eine Person, die lediglich auf der automatisierten
Verarbeitung von Daten basieren und die beträchtliche rechtliche Effekte
für den Betroffenen erzeugen.
In bestimmten Fällen werden Stellensuchende gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.
Es werden dann automatisierte Entscheidungen anhand der Antworten des
Bewerbers getroffen.
Mit Ausnahme bestimmter Fälle (z.B. der Erfassung über Computer oder Telefon
für bestimmte offene Stellen bei GE) treffen GE Unternehmen keine automatisierten
Entscheidungen, um Einzelpersonen zu testen oder zu sonstigen Zwecken. Werden automatisierte Entscheidungen getroffen,
erhalten die betroffenen Personen Gelegenheit, sich zu der automatisierten
Entscheidung zu äußern, indem Sie sich an den Human Resources Data
Protection Administrator wenden.
XIV. Rechte
und Mechanismen zur Durchsetzung
Alle GE Unternehmen gewährleisten, dass diese Standards beachtet werden. Alle
Personen, die Zugriff auf Bewerberdaten haben, müssen diese Standards
beachten. In manchen Ländern können
Verletzungen von Datenschutzbestimmungen Geldstrafen und/oder Schadensersatzforderungen
zur Folge haben.
Ist eine Person der Meinung, dass bei der Verarbeitung ihrer Bewerberdaten
diese Standards missachtet wurden, kann sie ihren Verdacht dem Human
Resources Data Protection Administrator mitteilen.
Bezieht sich der Verdacht auf eine angebliche Missachtung dieser Standards
durch ein GE Unternehmen, das sich in einem anderen Land als die Person
oder das exportierende GE Unternehmen(???) befindet, kann es die Unterstützung
des exportierenden Unternehmens anfordern. Dieses GE Unternehmen wird
bei der Untersuchung der Umstände der angeblichen Missachtung behilflich
sein. Bestätigt sich die Missachtung,
werden die exportierenden und importierenden Unternehmen mit anderen
Parteien zusammenarbeiten, um die Angelegenheit in einer Weise zu lösen,
die den Bestimmungen dieser Standards entspricht.
Kann der Human Resources Data Protection Administrator oder das GE Unternehmen
vor Ort den Verdacht nicht aufklären, kann dieser an das Employment
Data Privacy Committee von GE weitergeleitet werden. Das Employment Data Privacy Committee unter
dem Vorsitz von GEs Chief Privacy Leader besteht aus führenden Experten, die vom geschäftsführenden
Management unabhängig sind und die Verantwortung für die Einhaltung
dieser Standards sowie für die Lösung aller Probleme tragen, die im
Zusammenhang mit der Handhabung von Bewerberdaten durch GE unter diesen
Standards entstehen. Sie können sich
an das Employment Data Privacy Committee unter der E-Mail-Adresse EmpDataPvcy@corporate.ge.com bzw.
der Faxnummer +1-203-373-2181 wenden. Das Employment Data Privacy
Committee teilt seine Entscheidung sowie die daraus resultierenden
Maßnahmen allen beteiligten Personen
mit.
Die in diesen Standards beschriebenen Verfahren ergänzen andere Maßnahmen und
Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, die von GE angeboten werden
oder nach geltendem Gesetz bestehen.
XV. Prüfverfahren
Um die Durchsetzung dieser Standards zu gewährleisten, wählt der Chief Privacy
Leader sowie der Global Privacy Council von GE, der aus führenden Datenschutzbeauftragten
der einzelnen Unternehmen von GE bestehet, Bewerber- und Einstellungsdatenverfahren
aus, die geprüft werden sollen. Zu diesem Zweck setzt GE Mitarbeiter seines
Corporate Audit Staff ein, die vom geschäftsführenden Management unabhängig
sind. Mitarbeiter des Audit Staff unterstehen dem Corporate Audit
Staff des Vice President von GE, zu dem ein unabhängiger Nachrichtenweg
zum Audit Committee des Board of Directors von GE besteht. Berichte über die Ergebnisse des Audit Staff werden an GEs
Policy Compliance Review Board und/oder GEs Global Privacy Council
zur Prüfung und Reaktion weitergeleitet. Das
Board oder der Council benötigen einen Aktionsplan, um die Beachtung
dieser Standards zu gewährleisten. Sollten
diese Vorgänge mit den Ressourcen von GE nicht ordnungsgemäß gehandhabt
werden können, erklärt sich GE bereit, eine unabhängige dritte Partei
zu bestimmen, die Nachforschungen/Prüfungen von Vorgängen oder Problemen
durchführt, die Bewerber- oder Einstellungsdaten unter diesen Standards
betreffen.
XVI. Information über
diese Standards
Neben den Schulungen über diese Standards, gibt GE Informationen über diese
Standards an gegenwärtige und neue Angestellte weiter, indem diese
auf ausgewählten internen GE-Websites veröffentlicht werden. Außerdem
wird ein Link zu den Standards bei IT-Bewerbungen, bei denen Bewerberdaten
erfasst und verarbeitet werden, eingerichtet.
XVII. Änderungen der Standards
GE behält sich das Recht vor, diese Standards bei Bedarf zu ändern (z.B. um Änderungen
von Gesetzen, Bestimmungen, GE-Praktiken und -Verfahren oder von durch
Datenschutzbehörden geforderten Bestimmungen Folge zu leisten). Der GE
Chief Privacy Leader oder dessen Vertreter müssen alle Änderungen an
den Standards genehmigen, damit sie in Kraft treten können. Nimmt
GE Änderungen an den Standards vor, werden sie zur erneuten Prüfung
vorgelegt, falls dies gesetzlich erforderlich ist. GE
informiert Angestellte von GE und andere Personen (z.B. Personen, die
Bewerberdaten auf GE-Websites eingeben) über Änderungen an den Standards. Alle Änderungen
an den Standards werden auf den entsprechenden internen und externen
Websites veröffentlicht.
Sobald diese Standards implementiert wurden, werden alle vorhandenen gruppeninternen
Vereinbarungen und geltenden Datenschutzrichtlinien des Unternehmens,
die sich auf die Verarbeitung von Bewerberdaten beziehen, durch die
Bedingungen dieser Standards außer Kraft gesetzt. Alle an solchen Vereinbarungen beteiligten
Parteien werden über das Implementierungsdatum
der Standards in Kenntnis gesetzt.
XVIII. Verpflichtungen gegenüber Datenschutzbehörden
GE reagiert gewissenhaft und angemessen auf Anfragen von Datenschutzbehörden
bezüglich dieser Standards bzw. der Einhaltung geltender Datenschutzgesetze
und -bestimmungen. Angestellte von GE, die solche Anfragen erhalten,
sollten sich an ihren örtlichen Personalleiter oder Rechtsberater des
Unternehmens wenden. GE wird auf Anfrage
Namen und Kontaktinformationen entsprechender Ansprechpartner an Datenschutzbehörden
weiterleiten. Im Hinblick auf den
Transfer von Bewerberdaten zwischen GE Unternehmen werden die übernehmenden
und weiterleitenden GE Unternehmen (i) mit der Datenschutzbehörde,
die für das weiterleitende Unternehmen zuständig ist, zusammenarbeiten
und (ii) deren Entscheidungen unter Einhaltung geltender Gesetze und
ordnungsgemäßer Verfahren akzeptieren.
Anhang
Rechte und Pflichten bezüglich innerhalb
der EU/EEA erfasster und anderswo verarbeitete Bewerberdaten
Neben den in GEs Datenschutzstandards für persönliche Bewerberdaten ("Standards")
festgelegten bzw. anderweitig vorhandenen Rechten und Pflichten, gelten
die folgenden Prinzipien, die durch die Richtlinie 95/46/EC ("Europäischen
Datenschutzrichtlinie") aufgestellt wurden, für Bewerberdaten,
die von GE Unternehmen in der Europäischen Union bzw. im Europäischen
Wirtschaftsraum erfasst und anderswo verarbeitet wurden. In
Bereichen, in denen dieser Anhang gilt, gelten die Durchsetzungsrechte
und -mechanismen, die in den Standards erwähnt werden, auch für die
Bestimmungen dieses Anhangs. Die folgenden Punkte sollen Angestellten
keine weiteren Rechte gewähren oder weitere Pflichten auferlegen, die über diejenigen hinausgehen,
die bereits in der europäischen Datenschutzrichtlinie erwähnt werden:
- Stellensuchende können gegen die Verarbeitung ihrer Bewerberdaten Widerspruch
einlegen, wenn zwingende in ihrer Person liegende Gründe dafür
bestehen. Dies
kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund der Datenverarbeitung
das Leben oder die Gesundheit des Stellensuchenden in Gefahr
ist. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Verarbeitung (i)
gesetzlich gefordert
wird; (ii) unter der ausdrücklichen Genehmigung des Stellensuchenden
erfolgt oder (iii) notwendig ist, um eine Vertragsverpflichtung zwischen
dem Stellensuchenden und GE zu erfüllen.
- Nachdem
entsprechende interne Verfahren erschöpft wurden, können Stellensuchende
Schadensersatz von einem GE Unternehmen einfordern, falls durch eine
Verletzung der Standards (sowie der Bestimmungen dieses Anhangs) durch
GE ein Verlust oder persönlicher Schaden entstanden ist. Das GE Unternehmen kann nicht für Schäden
haftbar gemacht werden, wenn die in der entsprechenden Situation
angemessene Sorgfaltsstandards
eingehalten wurden.
- Sollten
in den Standards erwähnte Bedingungen oder Definitionen zweideutig
sein, gelten die Definitionen des geltenden Rechts des entsprechenden
EU-/EEA-Mitgliedsstaats. Sind im geltenden Recht keine solchen Definitionen
enthalten, gelten die Definitionen der europäischen Datenschutzrichtlinie.